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Abfallwirtschaft im Landkreis Eichstätt
Übersicht zum kommunalen Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Eichstätt, mit Regelungen zu Sperrmüll, Schadstoffmobil und weiteren landkreisweiten Themen. Diese Informationen gelten für alle 25 Gemeinden des Landkreises.
Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindliche Auskunft erteilen ausschließlich die jeweils zuständigen Stellen. Die hier zusammengefassten Informationen können sich kurzfristig ändern.
Was im Landkreis Eichstätt gilt
Sperrmüll, Schadstoffmobil und weitere Themen, die landkreisweit gelten und in allen Gemeinden des Landkreises Anwendung finden. Tippen Sie auf ein Thema, um die Details zu öffnen.
Bioabfall Biotonne in Landkreis Eichstätt
Im Landkreis Eichstätt erfolgt die Leerung der Biotonne alle 14 Tage. Zugelassene Behältnisse sind braune Müllnormbehälter mit 60 und 120 Litern Volumen.
- Die Biotonne wird von der Firma Pöppel aus Kelheim geleert. landkreis-eichstaett.de ↗
- In die Biotonne dürfen organische Abfälle aus Küche und Garten. landkreis-eichstaett.de ↗
Mehr Infos: landkreis-eichstaett.de ↗
Sperrmüll Sperrmüllabholung im Landkreis Eichstätt
Im Landkreis Eichstätt kann jeder Haushalt einmal pro Kalenderjahr eine kostenlose Sperrmüllabholung in haushaltsüblicher Menge beantragen. Die maximale Menge beträgt 3 Kubikmeter. Sperrige Haushaltsgegenstände, die in der Restmülltonne keinen Platz finden, gehören zum Sperrmüll.
- Kostenlose Abholung einmal pro Jahr bei haushaltsüblicher Menge. landkreis-eichstaett.de ↗
- Menge über 3 Kubikmeter wird nicht unterstützt. Holz wird gesondert erfasst. landkreis-eichstaett.de ↗
- Telefonische Anmeldung unter: 08461 436. landkreis-eichstaett.de ↗
Mehr Infos: landkreis-eichstaett.de ↗
Gemeinden im Landkreis Eichstätt
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