Bild
Wohin bringe ich eine alte Lampe – zum Wertstoffhof, Sperrmüll, Elektroschrott-Container oder in den Hausmüll?
- Praktisch: Leuchtmittel (Glüh/LED/Röhren) und kleine Leuchten zum Wertstoffhof oder zur Schadstoffannahme bringen; LED- und elektronische Lampen bei den Elektroschrott-Containern oder beim Händler abgeben. Große, fest installierte Leuchten zum Wertstoffhof oder über die Sperrmüll-Anmeldung entsorgen (oft Abholung möglich).
- Warum: Wertstoffhöfe haben die richtige Trennung und Verwertung, Sperrmüll ist nur für sperrige Geräte geeignet. Regional können Gebühren und Annahmebedingungen variieren – prüfen Sie die Webseite Ihrer Kommune.
Darf ich Lampen (oder Leuchtmittel) einfach in den Restmüll werfen?
- Praktisch: LEDs und Energiesparlampen nicht in Restmüll geben — zur Elektroannahme bringen. Alte Glüh- und Halogenlampen dürfen meist in den Restmüll; Prüfen Sie aber lokale Regeln. Leuchtstoffröhren und CFLs (mit Quecksilber) niemals in den Restmüll.
- Warum: Elektronische Bauteile und Quecksilber dürfen nicht verbrannt werden. Viele Kommunen fordern getrennte Entsorgung; Verstöße können Bußgelder nach sich ziehen.
Muss ich zwischen Typen unterscheiden (LED‑Lampеn, Halogen, Glühlampen, Energiesparlampen/CFL, Leuchtstoffröhren) und wie entsorgt man jede Sorte richtig?
- Praktisch: LEDs → Elektro-Altgerät (Wertstoffhof/Elektroschrott). Halogen/Glühlampen → meist Restmüll oder Wertstoffhof. CFL/Energiesparlampen & Leuchtstoffröhren → Schadstoffsammlung/Wertstoffhof (wegen Quecksilber). Röhren geschützt verpacken.
- Warum: LEDs enthalten Elektronik, CFLs/Röhren Quecksilber. Halogen/Glühfaden haben keine gefährlichen Stoffe, sind aber oft nicht recycelfähig. Lokal können Sammelstellen unterschiedliche Vorgaben haben – informieren Sie die Kommune.
Gibt es eine gesetzliche Rücknahmepflicht (z. B. nach ElektroG) durch Händler oder Hersteller für Lampen?
- Praktisch: Ja — nach ElektroG gilt Rücknahmepflicht für Elektro-Altgeräte. Händler mit einer Verkaufsfläche ≥400 m² müssen kleine Elektrogeräte beim Kauf kostenlos zurücknehmen; Hersteller sind zur Finanzierung der Entsorgung verpflichtet (Produktverantwortung).
- Warum: ElektroG regelt die Sammlung und Verwertung von WEEE. Kleinere Händler können abweichende Pflichten haben. Für Verbraucher bleibt die kostenlose Abgabe an kommunale Sammelstellen oder große Händler gängige Option.
Wie bereite ich die Lampe für die Entsorgung vor (Glühlampe/Leuchtmittel entfernen, Kabel trennen, Batterien/Akkus herausnehmen)?
- Praktisch: Strom ausschalten, Leuchtmittel vorsichtig entfernen, Batterie/Akkus entnehmen und separat zurückgeben. Fest installierte Leuchten spannungsfrei machen und Verkabelung lösen oder von einem Elektriker entfernen lassen. Beschädigte Röhren in stabile Kartons/Plastik hüllen.
- Warum: Trennung schützt Sammelpersonal und ermöglicht fachgerechte Verwertung. Batterien unterliegen dem BattG und gehören in Sammelbehälter. Bei Unsicherheit Elektriker hinzuziehen – Regional kann der Umgang mit Einbauten unterschiedlich geregelt sein.
Enthalten Lampen gefährliche Stoffe (z. B. Quecksilber, PCB, Schwermetalle) und welche Umweltgefahren drohen bei falscher Entsorgung?
- Praktisch: Energiesparlampen/CFL und Leuchtstoffröhren enthalten Quecksilber — nicht in Restmüll. Sehr alte Lampen oder Vorschaltgeräte können PCB/Schwermetalle enthalten — Wertstoffhof melden. Bei Bruch vorsichtig reinigen (keine Staubsauger) und zur Schadstoffannahme bringen.
- Warum: Quecksilber und PCB sind umwelt- und gesundheitsschädlich; Verbrennung oder Deponie führt zu Freisetzung. Recycling schützt Wasser und Luft. Kommunale Hinweise zum Umgang mit zerbrochenen Röhren beachten.
Hat das Recycling alter Lampen einen finanziellen Wert für mich (Pfand, Vergütung oder Materialwert) oder fallen Kosten für die Entsorgung an?
- Praktisch: Für Privathaushalte gibt es kein Pfand und meist keine Vergütung. Wertstoffhöfe nehmen Lampen in der Regel kostenlos an; für Sperrmüllabholung können Gebühren anfallen. Gewerbliche Entsorger verlangen meist Kosten.
- Warum: Materialwert von Lampen ist gering; Verantwortung und Kosten liegen oft beim Hersteller/Entsorger durch ElektroG. Regionale Unterschiede: Einige Kommunen erheben Gebühren oder bieten kostenlose Sonderabholungen an.
Wie entsorge ich große oder fest installierte Leuchten (z. B. Kronleuchter, Einbauleuchten mit Vorschaltgerät) und gibt es Bußgelder bei falscher Entsorgung?
- Praktisch: Fest installierte Leuchten spannungsfrei machen und zum Wertstoffhof bringen oder über Sperrmüll abholen lassen. Vorschaltgeräte (elektronische/mit Quecksilber) getrennt als Elektro-Altgerät abgeben. Bei Unsicherheit Elektriker zuziehen.
- Warum: Große Leuchten können Elektronik und gefährliche Komponenten enthalten; falsche Entsorgung ist umweltgefährdend. Kommunen können Bußgelder verhängen, wenn gefährliche Abfälle unsachgemäß entsorgt werden — informieren Sie sich über lokale Regelungen.