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Wohin gebe ich alte Ladegeräte in Deutschland zur Entsorgung ab (Wertstoffhof, Handel, Sammelstellen)?
- Was tun: Geben Sie alte Ladegeräte am örtlichen Wertstoffhof/Elektroschrott-Annahmepunkt ab oder nutzen Sie kommunale Sammelstellen. Viele Supermärkte und Elektronikmärkte haben Sammelboxen für Kleingeräte. Beim Neukauf können Sie das Altgerät oft beim Händler zurückgeben.
- Warum: Ladegeräte gelten als Elektroaltgeräte (WEEE) und müssen getrennt gesammelt werden, damit Metalle und Kunststoffe recycelt und Schadstoffe fachgerecht behandelt werden.
- Ausnahmen: Manche Gemeinden haben besondere Regelungen oder mobile Schadstoffsammelstellen. Prüfen Sie die Website Ihrer Kommune für genaue Annahmeorte und Zeiten.
Darf ich Ladegeräte in die Restmülltonne werfen oder gehören sie als Elektroschrott in eine spezielle Sammlung?
- Was tun: Werfen Sie Ladegeräte nicht in die Restmülltonne, sondern geben Sie sie in die Elektroschrott-Sammlung (Wertstoffhof, Händler, Sammelboxen). So gehören sie korrekt in die WEEE-Sammlung.
- Warum: Getrennte Sammlung fördert Recycling und verhindert Schadstofffreisetzung. ElektroG schreibt die getrennte Erfassung elektrischer Geräte vor.
- Ausnahmen: In Einzelfällen erlauben manche Kommunen sehr kleine Elektronikartikel in Restmüll; das ist jedoch selten und nicht umweltfreundlich — bessere ist die Rückgabe an offiziellen Stellen.
Welche gesetzlichen Regeln gelten für die Rückgabe/Entsorgung von Ladegeräten (ElektroG/WEEE) und wer ist zur Rücknahme verpflichtet?
- Was tun: Nutzen Sie die Rückgabemöglichkeiten bei Händler und kommunalen Sammelstellen. Bei größeren Händlern (Verkaufsfläche ≥ 400 m²) gibt es besondere Pflichten zur Rücknahme kleiner Elektrogeräte.
- Warum: In Deutschland regelt das ElektroG (Umsetzung der WEEE-Richtlinie) Herstellerverantwortung (Registrierung bei der Stiftung EAR) und Rücknahmepflichten. Ziel ist Kreislaufwirtschaft und sichere Entsorgung gefährlicher Stoffe.
- Ausnahmen: Geschäfts- und Industrieabfälle (B2B) folgen teils anderen Regeln; auch Online-Händler haben teils andere Pflichten. Informieren Sie sich bei Ihrer Kommune oder auf ear-system.de.
Kann ich mein altes Ladegerät beim Kauf eines neuen im Handel zurückgeben (Rücknahmepflicht des Händlers)?
- Was tun: Ja — geben Sie beim Kauf eines neuen Geräts das alte Ladegerät 1:1 beim Händler zurück. Große Händler (≥ 400 m² Verkaufsfläche) müssen kleine Elektrogeräte sogar kostenlos ohne Neukauf zurücknehmen.
- Warum: Das ElektroG verpflichtet Händler zur Rücknahme, um Sammelquoten zu erhöhen und Recycling zu sichern. Die Rückgabe ist meist kostenfrei und unkompliziert.
- Ausnahmen: Kleine Händler ohne ausreichende Verkaufsfläche müssen nicht immer ohne Neukauf annehmen. Online-Käufe: Rückgabemöglichkeiten können unterschiedlich sein — vorher beim Verkäufer nachfragen.
Wie muss ich das Ladegerät vor der Abgabe vorbereiten (Kabel abtrennen, Kunststoff/Metall trennen, persönliche Daten beachten)?
- Was tun: Trennen Sie das Ladegerät vom Gerät, rollen Sie das Kabel lose zusammen und entfernen Sie wenn möglich aufgesetzte Akkus (nur wenn einfach und ohne Werkzeug). Legen Sie alles zusammen in eine Plastiktüte oder Box zur Abgabe.
- Warum: Das Personal will funktionsfähige oder vollständig abgegebene Geräte einfacher sortieren. Ladegeräte speichern in der Regel keine persönlichen Daten — Datensicherung ist meist nicht nötig.
- Ausnahmen: Wenn das Ladegerät in ein Gerät integriert ist oder personenbezogene Elektronik (Smart-Ladegeräte mit Speicher) enthält, fragen Sie beim Wertstoffhof nach, ob eine spezielle Behandlung nötig ist.
Enthalten Ladegeräte gefährliche oder umweltrelevante Stoffe (z. B. Schwermetalle) und wie wirkt sich das auf das Recycling aus?
- Was tun: Geben Sie Ladegeräte zur fachgerechten Entsorgung ab — nicht öffnen oder zuhause auseinandernehmen. So wird sichergestellt, dass Schadstoffe fachgerecht behandelt werden.
- Warum: Ladegeräte können Bauteile mit Schwermetallen (z. B. in Lötstellen), bromierte Flammschutzmittel in Kunststoffen oder elektrochemisch aktive Bauteile enthalten. Recyclinganlagen separieren diese Stoffe und entsorgen oder verwerten sie sicher.
- Ausnahmen: Moderne Geräte sind oft RoHS-konform und weniger belastet, trotzdem bleibt fachgerechte Sammlung Pflicht, da ältere oder nicht zertifizierte Artikel Schadstoffe enthalten können.
Haben Ladegeräte einen wirtschaftlichen Wert beim Recycling (z. B. Kupfer/Metalle) oder kann ich dafür noch Geld bekommen?
- Was tun: Bei Einzelnahme können Sie in der Regel kein Geld erwarten — geben Sie Geräte kostenlos bei Recyclinghöfen oder Händlern ab. Bei größeren Mengen (z. B. Firmenentsorgung) können Sammel- und Verwertungsfirmen Vergütungen anbieten.
- Warum: Ladegeräte enthalten zwar Kupfer und Metalle, aber in sehr kleinen Mengen verteilt. Der Materialwert pro Stück ist gering; Sortier- und Aufbereitungsaufwand übersteigt oft den Einzelwert.
- Ausnahmen: Hochwertige, große oder seltene Netzteile können bei Schrottpreisen oder in großen Stückzahlen wirtschaftlich interessant sein — Privatpersonen bekommen dafür selten Geld.
Wie entsorge ich beschädigte, angeschmolzene oder potenziell brandgefährliche Ladegeräte sicher?
- Was tun: Nutzen Sie sichere Transportbehälter (nicht in Taschen mit brennbarem Material), lagern Sie das defekte Ladegerät separat in einem nicht brennbaren Behälter und bringen Sie es zum Wertstoffhof oder zu einer Sonderannahme für Gefahrenstoffe. Bei Rauchentwicklung oder Brandgefahr Feuerwehr/Notruf wählen.
- Warum: Beschädigte Netzteile können Kurzschlüsse und Brände verursachen; Fachbetriebe behandeln solche Geräte getrennt und entsorgen sie sicher, insbesondere wenn Kondensatoren oder verbrannte Kunststoffe beteiligt sind.
- Ausnahmen: Manche Kommunen bieten spezielle Termine für brandgefährliche Elektronik oder Schadstoffmobile — informieren Sie sich vorher telefonisch, damit Annahme und Umgang koordiniert sind.