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Feuerlöscher

Wie entsorge ich einen alten Feuerlöscher richtig und wo kann ich ihn abgeben?

  • Praktisch: Bringen Sie den Feuerlöscher zum nächsten Wertstoffhof / Recyclinghof, zur kommunalen Schadstoffannahme oder zu einem zertifizierten Entsorger. Manche Feuerwehren, Händler oder Schrotthändler nehmen Altgeräte an.
  • Geben Sie beim Anlieferer Art (Pulver, CO₂, Wasser, Schaumlöscher) an; oft erledigt das Personal das Entleeren und die Dokumentation.

Hintergrund: Feuerlöscher sind druckbehaftet und enthalten Löschmittel, deshalb dürfen sie nicht in den Hausmüll. Wertstoffhöfe verfügen über sichere Entsorgungswege und Weiterverwertung von Metallgehäusen.

Ausnahmen: Regionale Annahmebedingungen und Gebühren variieren; informieren Sie sich vorab auf der Website Ihrer Kommune.

Muss der Feuerlöscher vorher entleert oder drucklos gemacht werden, bevor ich ihn abgeben kann?

  • Praktisch: Versuchen Sie das Entleeren nur, wenn Sie sicher und im Freien wissen, wie—ansonsten bringen Sie ihn ungeladen zum Wertstoffhof und weisen auf den Druckzustand hin.
  • Viele Annahmestellen entleeren und prüfen das Gerät selbst; fragen Sie vorher an, ob eine Entleerung vor Ort erfolgt.

Hintergrund: Druck und Löschmittel können gefährlich sein (Explosions-, Atem- oder Umweltgefahr). Falsch entleert freigesetzte Löschmittel können Schaden anrichten.

Ausnahmen: Manche Sammlungen verlangen ein druckloses Gerät; andere akzeptieren volle Geräte und übernehmen die sichere Entleerung.

Ist ein Feuerlöscher gefährlicher Sondermüll oder darf er in den Restmüll?

  • Praktisch: Werfen Sie Feuerlöscher nicht in den Restmüll. Bringen Sie ihn zur Schadstoffannahme, zum Recyclinghof oder zu einem zertifizierten Entsorger.

Hintergrund: Feuerlöscher enthalten chemische Löschmittel, Druckgase oder feinkörnige Pulver, die als gefährliche Abfälle gelten können. Unsachgemäße Entsorgung gefährdet Menschen und Umwelt.

Ausnahmen: Leere, vom Fachbetrieb entleerte und zerlegte Metallbehälter können unter bestimmten Bedingungen als Metall zur Verwertung gelangen—das prüft der Entsorger vor Ort.

Woraus besteht ein Feuerlöscher (Gehäuse, Löschmittel) und ist das Material recyclingfähig?

  • Praktisch: Metallgehäuse (Stahl/Aluminium) sind grundsätzlich recyclingfähig; Ventile, Manometer und Kunststoffteile müssen getrennt werden—das macht meist der Entsorger.

Hintergrund: Typische Bestandteile sind Metallgehäuse, Ventile, Manometer, Schlauch, Dichtungen und Löschmittel (Wasser, Schaum, ABC-Pulver, CO₂, selten Halon). Metall wird recycelt; Löschmittel erfordern unterschiedliche Entsorgungswege (Pulver oft als Gefahrstoff, CO₂-Flaschen als Druckbehälter).

Ausnahmen: Sonderlöschmittel (z. B. Halone, bestimmte Fluorverbindungen) sind verboten oder müssen fachgerecht entsorgt werden und sind nicht einfach recyclingfähig.

Bekomme ich Geld für meinen alten Feuerlöscher (z. B. beim Schrotthändler) oder fällt eine Entsorgungsgebühr an?

  • Praktisch: In der Regel erhalten Privatpersonen keine Vergütung; manchmal zahlt der Schrotthändler ein kleines Metallwert-Entgelt. Kommunale Annahmen sind oft kostenfrei oder gegen geringe Gebühr.
  • Gewerbliche Mengen oder Sonderentsorgung (Halon, kontaminierte Pulver) können kostenpflichtig sein.

Hintergrund: Der wirtschaftliche Wert liegt im Metall. Aufwand für Entleerung, Dekontamination und gefährliche Inhaltsstoffe beeinflusst, ob Gebühren anfallen oder eine Zahlung möglich ist.

Ausnahmen: Manche Händler nehmen alte Geräte kostenlos zurück beim Kauf eines neuen Feuerlöschers (Altgerät-Rücknahme) oder erheben Abgabegebühren pro Stück.

Gibt es gesetzliche Pflichten oder Verantwortlichkeiten bei Wartung und Entsorgung von Feuerlöschern?

  • Praktisch: Als Eigentümer sind Sie für Wartung und funktionsfähige Ausstattung verantwortlich. Lassen Sie Prüfungen (Sichtprüfung jährlich, Hauptprüfung alle 2 Jahre/je nach Norm) von Fachfirmen durchführen.

Hintergrund: Normen (z. B. DIN EN 3, DIN 14406) und Arbeitsschutzvorschriften legen Prüfintervalle und Verantwortlichkeiten fest—besonders wichtig bei Betrieben. Bei Verkauf oder Außerbetriebnahme müssen Sie für ordnungsgemäße Entsorgung sorgen.

Ausnahmen: Private Haushalte haben weniger strenge Dokumentationspflichten als Unternehmen, sind aber für sichere Aufbewahrung und fachgerechte Entsorgung verantwortlich.

Was muss ich tun bei beschädigten, undichten oder mit Halon/anderen Sonderlöschmitteln gefüllten Feuerlöschern?

  • Praktisch: Bei Leckage oder Beschädigung sichern Sie die Umgebung, vermeiden Funken/Offenes Feuer und bringen das Gerät nicht in belebte Räume. Informieren Sie den kommunalen Schadstoffhof oder einen Gefahrgutentsorger.
  • Bei Halon: Nicht selbst freisetzen—Halon ist umweltschädlich und darf nur von Fachfirmen rückgewonnen und entsorgt werden.

Hintergrund: Undichte oder beschädigte Geräte können gesundheitsschädliche Stoffe freisetzen oder explodieren. Halone sind ozonabbauend und unterliegen strengen Vorschriften.

Ausnahmen: Kleine, sicher zu entleerende Wasserlöscher sind weniger kritisch; trotzdem immer fachgerecht behandeln.

Kann ich den Feuerlöscher beim Händler zurückgeben oder bietet der Wertstoffhof/Schrotthandel Abhol- bzw. Annahmeservices an?

  • Praktisch: Viele Händler nehmen Altgeräte beim Kauf eines neuen Löschers zurück. Wertstoffhöfe und Schrotthändler akzeptieren sie in der Regel, einige bieten Abholung für sperrige oder gewerbliche Mengen an—fragen Sie vorher.
  • Manche Kommunen veranstalten Schadstoffsammeltage, bei denen kostenfreie Abgabe möglich ist.

Hintergrund: Rücknahme durch Händler ist häufig freiwillig; kommunale Dienste sind auf Sicherheit und fachgerechte Entsorgung ausgelegt. Abholservices können kostenpflichtig sein.

Ausnahmen: Nicht alle Schrotthändler nehmen druckbehaftete Geräte an—immer vorher anrufen und Inhalt (z. B. Halon) angeben.